Archiv Rundschreiben 10

Rundschreiben Oktober 2016

Sehr geehrte, liebe Mandantinnen und Mandanten,

wir werden öfters gefragt, ob der Fiskus hinsichtlich der Steuern ethische und logische Grundsätze gelten lässt. Dazu ein kurzer Gang in die Geschichte: Die Ägypter besteuerten Medizin, die aus pulverisierten Mumien gewonnen wurde. Das berühmte christliche Abendland besteuerte Sklavenhandel, Reliquienhandel und immer noch die Prostitution. So viel zu den ethischen Grundsätzen. Logik ist im Steuerrecht partiell erkennbar, allerdings darf man sich darauf nicht verlassen.

Immerhin bekommen behinderte Menschen steuerliche Vorteile (B.1.). Wichtig ist zum einen, bei dem jeweilig zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Behinderung zu stellen, zum anderen evtl. rückwirkend zu stellen und darauf zu achten, dass der Grad der Behinderung nicht zu niedrig eingeschätzt wird. Bei Kindern kann der Grad der Behinderung steuerlich auf die Eltern übertragen werden. Ganz wichtig ist es, bei behinderten Kindern ein Behindertentestament zu erstellen. Fragen Sie uns, wir können Hinweise geben. –

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) (B.2.) ist eine Möglichkeit, Steuern zu senken bei Gewerbebetrieben und Freiberuflern im Zusammenhang mit geplanten Investitionen.

Allerdings muss man rückwirkend wieder den Gewinn ändern, wenn man die Investitionen nicht oder nur zum Teil durchführt. Also ein steuerlicher Vorteil mit Tücken. – E-Bikes oder Pedelecs (B.4.) sind ein einfaches, allerdings teures Mittel, um sich 20 Jahre jünger fühlen zu können. Man schwingt die Berge hoch und lässt die Jugend ohne E-Bikes lächelnd hinter sich. Nun hat das Finanzamt auch dieses „steuerliche Schlupfloch“ entdeckt.

Auch der Bundesfinanzhof (BFH) lässt nichts unversucht, das Steuerrecht schwieriger zu machen, als es so schon ist. Nachdem die FDP vor Jahren durchgedrückt hat, dass die Übernachtung mit 7% (C.1.), das Frühstück mit 19% zu versteuern ist, muss jetzt der Parkplatz, auch wenn er nicht benutzt wird, mit 19% MwSt. versteuert werden. Soviel zur Logik.

Vorsteuer (C.2): wichtig an diesem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist, dass eine unvollständige Rechnung nachträglich korrigiert werden darf und dass diese Berichtigung auch rückwirkend gilt auf den Zeitpunkt der Ausstellung der ursprünglichen Rechnung. Bisher hat das Finanzamt immer Zinsen verlangt (6%) für die Dauer von ursprünglicher Inanspruchnahme der Vorsteuer bis zur Berichtigung. Und das waren oft mehrere Jahre. So viel zur Ethik der Steuererhebung.

Für alle, die mit Bargeld zu tun haben: nach Auffassung der Finanzverwaltung müssen ab dem 1.1.2017 alle elektronischen Kassen die Journaldaten speichern. Entweder die Kasse wurde bis dahin umgerüstet oder durch eine neue Kasse ersetzt, welche diese Anforderungen erfüllt. Die Verwendung offener Ladenkassen ist nicht verboten und sie können auch nach dem 1.1.2017 und auch nach dem derzeitigen Stand des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Schutz vor Manipulationen an Kassen ab dem 1.1.2020 weiterhin eingesetzt werden.

Wir weisen auf unser Juli Rundschreiben hin: ab 2017 können unangemeldet Prüfer des Finanzamtes vor der Tür stehen und eine Kassenprüfung durchführen. Diese neuen Bestimmungen hinsichtlich der Barkassen werden keine Papiertiger sein, sondern Echte, die beißen können.

Auch wenn es Sie nerven sollte, aber in dieser Herbstzeit mit viel Nebel, aber auch zumindest im Rheingau mit viel Wein, sollte man sich über die Endlichkeit des Lebens Gedanken machen. Das heißt konkret, man sollte sich mit einem Glas Wein Gedanken über das Testament machen, möglichst in einem Stadium wo man noch gelassen darüber nachdenken kann. Und dann aber auch es nicht bei den Gedanken belassen, sondern zu Papier bringen!

Dazu gibt auch das neue Erbschaftsteuergesetz Anlass (A.1.). Für Fragen stehen wir immer bereit!

Da der Herbst mit Weihnachten endet, machen wir schon jetzt auf unsere Betriebsferien aufmerksam, nämlich von Freitag dem 23.12.2016 – 1.1.2017 einschließlich.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Herbst!

Herzliche Grüße

Hier finden Sie die Hinweise Oktober 2016 zum Download.

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