Rundbrief Dezember 2015
Von der Vernunftshöhe herab sieht das Leben einer bösen Krankheit und die Welt einem Tollhaus gleich… J.W. v. Goethe
Auch wenn man geneigt ist, zu wichtigeren Themen Stellung zu nehmen, müssen wir mit unserem Kopf nah am Boden bleiben, um wenigstens die alltäglichen bürokratischen und steuerlichen Anforderungen erfüllen zu können.
Investitionsabzugsbetrag (A.1.) ist eine Hilfe des Fiskus, um Unternehmern das Ansparen auf eine Investition zu erleichtern. Das geschieht durch eine Art Abschreibung auf eine noch nicht getätigte Investition. Wichtig für Unternehmer, die investieren wollen. Dazu brauchen wir Ihre Information!
Beliebte Spielwiese bei Betriebsprüfungen: Versteuerung von Betriebsveranstaltungen (A.2.). Aber die bisherige Regelung war zu einfach, deshalb mussten auch noch Schikanen eingeführt werden, zumindest hinsichtlich der Sozialversicherung. – Ein Zuckerstückchen: Feiern, die sowohl aus betrieblichem wie auch aus privatem Anlass (A.3.) gegeben werden, können zumindest anteilig steuerlich – nach dem Maßstab betriebliche und private Freunde – abgezogen werden. Ein Aufruf, mehr runde Geburtstage zu feiern.
Pensionszusagen (A.4.) Früher eine häufig genutzte Möglichkeit, um Steuern hinausschieben zu können. Inzwischen ist dazu nur noch selten zu raten, aktuell natürlich auch aufgrund der niedrigen Zinsen. Aber teilweise sind die bestehenden Pensionszusagen zu ändern. Da heißt es aufpassen, weil es hier mehrere Fettnäpfchen zu vermeiden gilt. Verträge dürfen nicht einfach geändert werden. Daher bitten wir vorher um Rücksprache bei entsprechendem Anlass.
Steuervereinfachungsgesetze tragen das Wort „Vereinfachung“ in sich; vereinfachend in der Regel nur für den Fiskus. Deswegen soll jetzt die persönliche Steueridentifikationsnummer (A.6.) sowohl in den Anträgen auf Kindergeld, wie auf den Anlagen „Kind“ der Einkommensteuererklärung, wie auch bei den Angaben für die Bank wegen Meldung der Kapitalerträge vermerkt werden. Nochmal: das Kälbchen bekommt bei der Geburt eine Ohrmarke, das Kind eine Steuer IDNr.. Diese behält man bis 20 Jahre nach dem Tod. Man gerät also auch als Alleinlebender nicht so schnell in Vergessenheit.
Erbschaftssteuer auf selbstgenutzten Wohnraum (B.2.) ist bei Überschreiten der Freibeträge nur dann nicht fällig, wenn das Heim tatsächlich wieder von den Erben selbst zu Wohnzwecken genutzt wird. Das muss ziemlich zügig geklärt und vollzogen werden, sonst wird nachträglich doch Erbschaftsteuer fällig. Hier liegt ein gewisser Ermessensspielraum vor, den evtl. knauserige Finanzbeamte klein bemessen wollen.
Zuschätzungen durch das Finanzamt ( B.3.) geschehen relativ schnell, wenn entweder die Buchführung oder auch die Kassenführung Fehler aufweisen. Und dann sind immer zwei Steuerarten betroffen: die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer. Das kann teuer werden. Wenn eine Kasse z.B. in einem Restaurant geführt wird, so sind inzwischen die Vorschriften an die Handhabung der Kasse selbst wie auch an ihre Software streng. Falls Bargeschäfte vermeidbar sind, so sollte man diese durch Überweisungen ersetzen. Falls doch Kassenführung notwendig ist, muss man penibel die Vorschriften erfüllen. Auch dabei können wir Ihnen helfen.
Inzwischen sind die Kommunen auch aufgrund der Flüchtlingslage dabei, ihren finanziellen Spielraum auszuweiten. Das geht von der Erhöhung der Hundesteuer bis zur Einführung einer Zweitwohnungssteuer. Wenn Sie also spazieren gehen mit Ihrem Vierbeiner, an nichts Böses denkend, und Ihnen begegnet die Polizei, dann kann es sein, dass die Polizei es auf den Vierbeiner abgesehen hat mit der Frage „Wo ist die Hundemarke?“ Da Hund nicht sprechen kann, werden Sie rot und bekommen einen Knollen.
Wiesbaden ist jetzt dazu übergegangen, ab Beginn 2016 eine Zweitwohnungssteuer zu erheben und nicht zu knapp. Also auch hier aufpassen.
Wie in jedem Jahr haben wir Betriebsferien vom 24. Dezember 2015 bis zum 3. Januar 2016 einschließlich. Ab dem 4. Januar 2016 wird das Büro wieder besetzt sein. Unter der steuerlichen Notfalltelefonnummer von Herrn v. Knebel (0172-6608222) sind wir bis zum 28.12.2015 erreichbar.
Wir wünschen Ihnen eine ruhige Weihnachtszeit und ein gesundes und gutes neues Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Hier finden Sie die Hinweise zum Jahreswechsel 2015/2016 zum Download.