Archiv Rundschreiben 8

Rundschreiben April 2016

Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten,

wir zitierten im vorigen Jahr den früheren französischen Finanzminister Colbert unter Ludwig dem XIV. Seine Losung war: Die Gans muss bei lebendigem Leibe so gerupft werden, dass sie so wenig wie möglich schreit. Jetzt schreien gleich mehrere aus verschiedenen Richtungen, fast so wie die Hühner bei der Witwe Bolte. Nur der Unterschied dazu ist, dass keine Seite nicht einmal ein Ei legt.

Es geht um die Erbschaftsteuer: Nur noch zwei Monate und dann müsste laut dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts ein neues Erbschaftsteuergesetz gelten. Bisher ist Nichts in Sicht. Seehofer will nicht wie Schäuble wohl will, die SPD will mehr. Jedenfalls liegt kein Gesetzentwurf vor, der Chancen auf Verabschiedung hätte. Kluge Leute haben dann gedacht, wenn ab Juli 2016 kein neues Gesetz verabschiedet ist, dass es dann gar kein Erbschaftsteuergesetz mehr gibt. Inzwischen ist diese Auffassung aber auch fraglich geworden. Also nichts Genaues weiß man nicht.

Die geplante Sonderabschreibung im Mietwohnungsbau (A.1.) ist ebenfalls noch ein ungelegtes Ei, betrifft im Fall der Verabschiedung auch nur wenige Menschen.

Das häusliche Arbeitszimmer (A.2.) ist ein Thema, das altgediente Steuerberater über Jahrzehnte lang begleitet hat. Im Prinzip gilt im Moment: Lehrer können ein Arbeitszimmer haben, andere Menschen können es nur unter bestimmten baulichen und dienstlichen Voraussetzungen. Egal aber ob das Arbeitszimmer absetzbar ist oder nicht: Arbeitsmittel wie Arbeitsstuhl, Arbeitstisch usw. können selbstverständlich abgesetzt werden, wenn man der Sache das Suffix „Arbeits-“ sinnvoller Weise anhängen kann und natürlich auch entsprechend nutzt.

Wichtig ist der Punkt A.3. Kindergeld: Kindergeld gibt es nur bis zum Ende des 25. Lebensjahres. Sonst können die Eltern normalerweise nichts zusätzlich steuerlich abziehen außer Schulgeld. Anders ist das nach dem 25. Lebensjahr, dann können Unterhaltszahlungen an Kinder als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Die Frage der Abzugsfähigkeit von Studienkosten betreffen den/die Studierende(n). Diese Frage hatten wir schon öfter erläutert. Zögern Sie nicht uns zu fragen, es ist eine schwierige Materie!

Der Steuerabzug für Arbeiten im Privathaushalt (A.5.) entfaltet mit der Zeit auch seine definitorischen Künste: Schornsteinfeger ja/nein, nur teilweise, Fegekosten beim heimischen Bordstein usw.. Der gute Rat: Bewahren Sie diesbezüglich alle Belege auf, die wirklich Überflüssigen können wir immer noch wegwerfen.

Jetzt kommt natürlich das Thema, auf das Sie immer gewartet haben: Sind Pokergewinne steuerpflichtig? (A.6.) Sie werden lachen, wir hatten tatsächlich einen Mandanten, der beruflich mit Pokern sein Geld verdient hat.

Krankheitskosten (A.7.) können prinzipiell abgezogen werden, aber sie wirken sich in den meisten Fällen nicht aus. Die steuerliche Wirksamkeit hängt von dem Verhältnis der Kosten zu dem steuerlichen Einkommen ab. Also auch hier gilt: aufbewahren, wir überprüfen dies bei Erstellung der Steuererklärung.

Last but not least die Kündigung von Bausparverträgen (C. 2.). Wer Geld hat fragt sich zurzeit, was er denn damit tun soll. Verzinsung praktisch null. Von Minuszinsen ist die Rede. Man muss nicht Volkswirtschaft studiert haben, um darauf zu kommen, dass dies eine Deflation ist. Das heißt,
dass das Geld nicht weniger wert wird wie bei einer Inflation, sondern mehr wert wird. Nur spürt das jeder anders, der Arme muss sein Geld sowieso ausgeben, der Reiche hat vielleicht bessere Möglichkeiten zu sparen und dann sein Geld auch besser anzulegen. Früher waren Bausparverträge „in“, weil sie niedrige Zinsen für spätere Zeiten versprachen. Jetzt sind ältere Bausparguthaben ein Schatz, weil sie vielleicht drei oder vier Prozent bringen. In heutigen Zeiten eine tolle Verzinsung, die den Bausparkassen weh tut. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Kriterien benannt, nach welchen solche Verträge gekündigt werden können.

Noch ein Satz in eigener Sache: Zu unserem großen Bedauern hat sich unsere Kollegin Astrid Wolf aus privaten Gründen entschlossen, den Beruf zu verlassen und zu privatisieren. Sie wird die letzten drei Monate dieses Jahres noch abschließende Arbeiten in unserem Büro erledigen.
Dafür freuen wir uns, dass Daniel Ludwig ab Beginn des nächsten Jahres als Partner seine Arbeit bei uns fortsetzen wird.

Wir wünschen Ihnen das Ende der Schafs- oder besser Ziegenkälte und einen schönen Frühling.

Mit freundlichen Grüßen

Hier finden Sie die Hinweise April 2016 zum Download.

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